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Gastarbeitnehmer

 Weitere Ausnahmeregelungen existieren für Gastarbeitnehmer, Saisonkräfte und Erntehelfer sowie Schaustellergehilfen sofern deren Herkunftsland ein Gastarbeitnehmerabkommen mit der Bundesanstalt für Arbeit geschlossen haben.

 Der Arbeitgeber muss bei seinem zuständigen Arbeitsamt die Beschäftigung eines Nicht EU-Bürgers beantragen. Dort gibt es auch weitere Informationen und die Antragsformulare...Wer als Selbständiger eine Investition von mindestens 1 Mio. 

Euro vorsieht und damit mindestens 10 Arbeitsplätze schafft, erhält ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, erfolgt eine Einzelprüfung zum Bestehen eines übergeordneten wirtschaftlichen oder besonderen regionalen Interesses, zu den Auswirkungen auf die Wirtschaft sowie zur Sicherung der Finanzierung.
Ausnahmen gelten in engen Grenzen auch für einige bestimmte Berufsgruppen mit speziellen Qualifikationen; beispielsweise für Lehrkräfte zur Erteilung muttersprachlichen Unterrichts und Spezialitätenköche, Wissenschaftler, Führungskräfte, Seelsorger, Pflegepersonal, Künstler, Artisten, Fotomodelle, Berufssportler und -trainer.


tags:Gastarbeitnehmerabkommen,Schaustellergehilfen ,Arbeitsamt

Arbeiten in einem anderen EU-Land

Norwegen oder in die Schweiz erkranken oder sich verletzen, haben Sie im Rahmen der Koordinierung der sozialen Sicherheit ...
Dabei gelten folgende vier Grundsätze:
-Sie unterliegen immer nur den Rechtsvorschriften eines einzigen Landes und bezahlen Ihre Beiträge auch nur in einem Land.
-Sie haben in diesem Land dieselben Rechte und Pflichten wie Staatsangehörige dieses Landes.


-Wenn Sie Ansprüche geltend machen, werden Ihre bisherigen Beitrags-, Arbeits- oder Aufenthaltszeiten in anderen Ländern gegebenenfalls berücksichtigt.
-Bei Anspruch auf Geldleistungen eines bestimmten Landes sollte es in der Regel möglich sein, diese auch dann zu beziehen, wenn Sie in einem anderen Land leben.
EU-Vorschriften zur Koordinierung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit gewährleisten, dass Ihre Rechte auch bei einem Umzug innerhalb Europas -28 EU länder...

Tags:EU lander,Norwegen oder in die Schweiz ,Arbeiten in einem anderen EU-Land,