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Arbeiten in Deutschland

Arbeiten in Deutschland

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Wenn für den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit in Deutschland Genehmigungen notwendig sind, sind dafür die Auslandsvertretungen (Visastellen der Botschaften und Konsulate) bzw. die deutschen Ausländerbehörden zuständig. Diese setzen sich zur weiteren Prüfung direkt mit der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung, so dass der Antragssteller nur noch bei einer Behörde vorsprechen muss.
 Für bestimmte Berufsgruppen ist es einfacher, die nötige Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis zu bekommen: beispielsweise können Hochqualifizierte sofort eine Niederlassungserlaubnis erhalten, um einen Daueraufenthalt zu ermöglichen. Ihre mit- oder nachziehenden Familienangehörigen sind ebenfalls zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
 Diese Regelung ermöglicht einen einfacheren Zugang zum Arbeitsmarkt für in Deutschland begehrte Fachkräfte aus dem Bereich IT & Telekommunikation, Ingenieure, Mediziner oder Forscher. Mit dem gleichen Ziel ermöglicht die Regierung ausländischen Studenten nach erfolgreichem Studienabschluss, bis zu einem Jahr zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland zu bleiben.

Wer als Selbständiger eine Investition von mindestens 1 Mio. Euro vorsieht und damit mindestens 10 Arbeitsplätze schafft, erhält ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, erfolgt eine Einzelprüfung zum Bestehen eines übergeordneten wirtschaftlichen oder besonderen regionalen Interesses, zu den Auswirkungen auf die Wirtschaft sowie zur Sicherung der Finanzierung.


Ausnahmen gelten in engen Grenzen auch für einige bestimmte Berufsgruppen mit speziellen Qualifikationen; beispielsweise für Lehrkräfte zur Erteilung muttersprachlichen Unterrichts und Spezialitätenköche, Wissenschaftler, Führungskräfte, Seelsorger, Pflegepersonal, Künstler, Artisten, Fotomodelle, Berufssportler und -trainer. Weitere Ausnahmeregelungen existieren für Gastarbeitnehmer, Saisonkräfte und Erntehelfer sowie Schaustellergehilfen sofern deren Herkunftsland ein Gastarbeitnehmerabkommen mit der Bundesanstalt für Arbeit geschlossen haben. Der Arbeitgeber muss bei seinem zuständigen Arbeitsamt die Beschäftigung eines Nicht EU-Bürgers beantragen. Dort gibt es auch weitere Informationen und die Antragsformulare...

Voraussetzungen zur Arbeitsaufnahme in Deutschland
  • Land und Leute       
  • Bürger der EU (Kernstaaten)      
  • Bürger der EU (Neue Mitglieder)
  • Nicht EU-Bürger      
  • Grenzgänger  

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Arbeit in Norwegen

Die Arbeitskräfte sind hoch qualifiziert....Auf den Webseiten der norwegischen Behörde für Arbeit und Soziale Sicherheit – nav.no – finden Sie weitere Informationen zum Thema Arbeit in Norwegen und können sich auf freie Stellen bewerben. Wenn Sie Stellenangebote von Arbeitgebern bekommen möchten oder an regelmäßigen Informationen über freie Stellen interessiert sind, müssen Sie das Recht haben, sich in Norwegen aufzuhalten.
Norwegen ist ein friedliches und sicheres Land mit einem guten System der sozialen Sicherheit und mit gut funktionierenden, geregelten Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 
Es ist attraktiv, in Norwegen zu leben und zu arbeiten. Seit mehreren Jahren nimmt Norwegen auf dem Human Development Index der Vereinten Nationen den ersten Platz ein.

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